Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Sie sichert Geschädigte und Verursacher und verhindert, dass ein Verkehrsunfall eventuell zum finanziellen Ruin führt.

Während die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden Dritter ersetzt, nützt die freiwillige Kaskoversicherung dem Kfz-Besitzer selbst, weil sie entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug deckt.